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   BVerwG, 27.08.2007 - 9 BN 3.07   

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https://dejure.org/2007,36343
BVerwG, 27.08.2007 - 9 BN 3.07 (https://dejure.org/2007,36343)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2007 - 9 BN 3.07 (https://dejure.org/2007,36343)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2007 - 9 BN 3.07 (https://dejure.org/2007,36343)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2007 - 9 BN 3.07
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wäre es erforderlich, dass die Beschwerde eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die angestrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert und außerdem angibt, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Sache bestehen soll (vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2007 - 9 BN 3.07
    Die Beschwerde setzt sich nicht damit auseinander, dass dies zulässig ist (vgl. z.B. Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 S. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2007 - 9 BN 3.07
    3 Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, beurteilt sich nach dem materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz, selbst wenn dieser Standpunkt Bedenken unterliegen sollte (vgl. z.B. Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 27.08.2007 - 9 BN 3.07
    Insoweit fehlt es aber an einer Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den bundesrechtlichen Normen, deren Verletzung geltend gemacht wird, bisher keine Aussagen zu entnehmen sind, die eine bundesrechtskonforme Auslegung und Anwendung des Landesrechts gewährleisten (vgl. z.B. Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306).
  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 134.07

    Bemessung von zusätzlichen Leistungen für die bereits in der Regelsatzleistung

    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist es erforderlich, dass die Beschwerde eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die angestrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert und außerdem angibt, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Sache bestehen soll (vgl. z.B. Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 27. August 2007 BVerwG 9 BN 3.07 ; stRspr.).
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